
PINNEBERG. Die CDU-Kreistagsfraktion Pinneberg fordert das Land auf, eine schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen zu fällen und die Kosten für die gesetzlich vorgegebene Inklusion zu übernehmen. Das Landessozialgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Zukünftig hat ein behindertes Kind keinen Anspruch mehr auf eine Schulbegleitung zu Lasten der Sozialhilfe. Dies gelte, soweit der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit besteht, denn diese liegt im Verantwortungsbereich der Schule, so Richter Bernd Selke am Landessozialgericht. Das bedeutet, Impuls und Kommunikationshilfen, Unterstützung bei Gruppenarbeit usw. seien diesem Kernbereich zuzuordnen. Die von den Kreisen bisher bezahlten Schulbegleiter sollen zukünftig also von den Schulträgern bezahlt werden.
Heike Beukelmann, Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion begrüßt dieses Urteil. „Die Kosten für Schulbegleiter sind im letzten Jahr für den Kreis Pinneberg exorbitant gestiegen“, weiß Beukelmann. Im Moment prüfe der Kreis die Gründe hierfür. Ein Teil der gestiegenen Kosten sei der Inklusion geschuldet. Waren es in 2012 noch 780.000 Euro, die der Kreis für Schulbegleiter ausgeben musste, sind die Kosten in 2013 bereits auf 1,3 Millionen Euro angestiegen.
„Es kann nicht angehen, dass das Land im neuen Schulgesetz die Inklusion vorschreibt, aber nicht vorab regelt, wer welche Kosten bezahlen soll“, so Kerstin Seyfert, schulpolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion. Hier trete die Landesregierung erneut das Konnexitätsprinzip mit Füßen, auf Kosten der betroffenen Schüler, Lehrer und Eltern, aber auch der Kreise und nun der Schulträger. „Dass die betroffenen Schüler und deren Eltern nun zum Spielball zwischen dem Land und den Kommunen werden, ist ungeheuerlich“, so Seyfert weiter.
Dass das Land sich nach und nach aus seiner Verantwortung stehle, sieht auch Beukelmann so. Der Streit zwischen Bund und Land um das Hortessen sei ein weiterer Beweis dafür. Dass die SPD-Fraktion im morgigen Kreistag einen entsprechenden Antrag stellen wird, dass der Kreis Pinneberg die Kosten für das Hortessen übernehmen solle, sei zwar ehrenwert, aber nicht zielführend. „Es kann doch nicht angehen, dass wir im Kreis Konsolidierungspolitik betreiben und für das Land kostenpflichtige Aufgaben übernehmen“, so Beukelmann. „Wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, weil wir die Betroffenen nicht im Regen stehen lassen wollen.“ Das solle aber eine Ausnahme bleiben. Landesaufgabe sei Landesaufgabe. Das müsse so bleiben. Und wer, wie beider Inklusion, die Musik bestellt, müsse diese auch bezahlen.
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