Der Bundestagsabgeordnete Ole Schröder kritisiert anlässlich seines Besuches im Kinderschutzhaus Elmshorn die Blockadehaltung der SPD, die das Scheitern des Kinderschutzgesetzes zur Folge hatte.
Der Abgeordnete Schröder und die Kreistagsfraktionsvorsitzende Heike Beukelmann wurden vom Geschäftsführer der Perspektive GmbH, Träger des Kinderschutzhauses, Eckbert Jänisch durch die Räume des Hauses geführt und über die angebotenen Hilfen für Kinder informiert.
Mit einer 24 Stunden Rufbereitschaft, Bereitstellung von Pflegefamilien und auch Inobhutnahmen im Kinderhaus bietet die Einrichtung ein umfassendes Hilfsangebot.
„Angesichts der 236 Inobhutnahmen im Kreis Pinneberg im Jahr 2008 ist das Scheitern des Kinderschutzgesetzes durch die Blockadehaltung der SPD schwer verständlich“, so Schröder. Mit dem Kinderschutzgesetz wollte Familienministerin Ursula von der Leyen Kleinkinder und Säuglinge vor Verwahrlosung und Gewalt schützen.
Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ist es wichtig, dass das Jugendamt das betreffende Kind auch zu Gesicht bekommt. Der Vorschlag der CDU betonte diese Notwendigkeit, beschränkt die Verpflichtung zum Hausbesuch jedoch auf diejenigen Fälle, in denen dies nach fachlicher Einschätzung im Einzelfall erforderlich ist.
Eine weitere Schutzmaßnahme, die durch die SPD verhindert wurde, ist die Sicherung der Weitergabe von Informationen bei Wohnortwechsel. Das sogenannte „Jugendamts-hopping“ ist nun weiter möglich, ohne dass die Jugendämter bei Wegzug der Familie verpflichtet werden können, das neue, zuständige Jugendamt festzustellen. Es ist zwar anzunehmen, dass die Jugendämter dies in dringenden Fällen versuchen, eine eindeutige Verpflichtung besteht jedoch nicht. Wie wichtig diese Vernetzung ist, wird dadurch verdeutlicht, dass 63 % der Meldungen bei Inobhutnahmen im Kreis Pinneberg von den Mitarbeitern der Jugendämter erfolgen.
Auch eine bundesweite Befugnis für Berufsgeheimnisträger (Ärzte Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen usw.) zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung konnte bis heute nicht umgesetzt werden.
Es ist ein nicht zu erklärender Widerspruch, wenn die SPD auf der einen Seite Kinderschutz und Kinderrechte im Grundgesetz verankern möchte und diese wichtigen Schritte hin zu mehr Kinderschutz blockiert. Im Kabinett haben die SPD Minister dem Gesetzesentwurf noch zugestimmt bis die Abgeordneten der SPD mit ihrer Verweigerungshaltung das Gesetz in den Beratungen zum Scheitern gebracht haben. Sie verschiebt damit dieses Vorhaben mutwillig in ferne Zukunft. Der Kinderschutz ist der Union zu wichtig, um ihn auf die lange Bank zu schieben, daher werden diese Maßnahmen nach der Bundestagswahl umgesetzt.
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